Veranstaltungsort
Hotel am Wasserturm Münster
Alexianerweg 9
48163 Münster
Datum und Uhrzeit
29. Nov. 2024, 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Beschreibung
Seit 2021 gelten die Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes gleichwertig zur Interventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz. Sie sollen ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen in allen Bereichen der Caritas mit ihren Gliederungen und Mitgliedsorganisationen im Umgang mit sexualisierter Gewalt an schutz- oder hilfebedürftigen Menschen sicherstellen. Die Leitlinien legen fest, welche Vorkehrungen von Trägern und Diözesancaritasverbänden getroffen werden müssen, was zu tun ist, wenn es zu einem Vorfall in der eigenen Einrichtung kommt, und wie die Nachbereitung erfolgen sollte.
In diesem Zusammenhang stellen sich insbesondere Fragen aus den Bereichen des Arbeitsrechts und des Datenschutzes:
• Welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen können/sollten umgesetzt werden?
• Was kann, was darf, was muss wo dokumentiert werden?
• Welche Haftungsrisiken gibt es?
• Welche datenschutzrechtlichen Fragen stellen sich im Hinblick auf die betroffene Person bzw. die beschuldigte Person?
Neben praxisbezogenen Beiträgen steht genügend Raum für Fragen, Austausch und Diskussion zur Verfügung.
Diese Veranstaltung ist als Vertiefungsveranstaltung gemäß der Präventionsordnung (PrävO) des Bistums Münster anerkannt.
Zielgruppe:
Trägerverantwortliche und Leitungspersonen
Referent*innen:
Stefanie Haase-Geuking, Ursula Meer, Mirko Schmidt,
alle drei aus dem Bereich Recht des Diözesancaritasverbandes Münster
Inhaltlich Verantwortlich im DiCV Münster:
Annika Fiege, fiege@caritas-muenster.de
Dozent*in
Stefanie Haase-Geuking
Mirko Schmidt
Ursula Meer
Veranstaltungnummer
V000000384
Preise
95,00 € (inkl. Verpflegung) für Mitglieder des DiCV im Bistum Münster
125,00 € (inkl. Verpflegung) für alle Anderen
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