Veranstaltungsort
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
Datum und Uhrzeit
04. Dez. 2026, 08:45 Uhr - 12:00 Uhr
Beschreibung
Seit 2021 gelten die Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes (DCV) gleichwertig zur Interventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz. Sie sollen ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen in allen Bereichen der Caritas mit ihren Gliederungen und Mitgliedsorganisationen im Umgang mit sexualisierter Gewalt an schutz- oder hilfebedürftigen Menschen sicherstellen. Die DCV-Leitlinien legen fest, welche Vorkehrungen von Trägern und Diözesancaritasverbänden getroffen werden müssen, was zu tun ist, wenn es zu einem Vorfall in der eigenen Einrichtung kommt, und wie die Nachbereitung erfolgen sollte.
In diesem Zusammenhang stellen sich insbesondere Fragen aus den Bereichen des Arbeitsrechts und des Datenschutzes:
• Welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen können/sollten umgesetzt werden?
• Was kann, was darf, was muss wo dokumentiert werden?
• Welche Haftungsrisiken gibt es?
• Welches datenschutzrechtlichen Fragen stellen sich im Hinblick auf die betroffene Person bzw. die beschuldigte Person?
Neben praxisbezogenen Beiträgen und Beispielen steht genügend Raum für Fragen, Austausch und Diskussion zur Verfügung.
Diese Veranstaltung ist als Vertiefungsveranstaltung gemäß der Präventionsordnung (PrävO) des Bistums Münster anerkannt.
Referent*innen:
Ursula Meer, Mirko Schmidt,
beide aus dem Bereich Recht des Diözesancaritasverbandes Münster
Inhaltlich verantwortlich im DiCV Münster:
Annika Fiege, fiege@caritas-muenster.de
Dozent*in
Ursula Meer
Mirko Schmidt
Veranstaltungnummer
V000000872
Preise
95,00 € (inkl. Verpflegung) für Mitglieder des DiCV im Bistum Münster
115,00 € (inkl. Verpflegung) für Partner im Bistum Münster
125,00 € (inkl. Verpflegung) für alle Anderen
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