Pädagogik der Kindheit 2026/2027
Qualifizierungsreihe | 9 Module + 3 Coaching-EinheitenVeranstaltungsort
Datum und Uhrzeit
20. Jan. 2027, 09:00 Uhr - 10. Nov. 2027, 17:00 Uhr
Beschreibung
Qualifizierungsmaßnahme gemäß Personalverordnung vom 27. November 2024
- Zertifikatskurs -
In die Personalverordnung (PersVO vom 27. November 2024) wurden verschiedene Berufsgruppen aufgenommen, die für den Einsatz als sozialpädagogische bzw. weitere Fachkraft unter anderem über eine Qualifizierung in Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie im Umfang von mindestens 160 Stunden verfügen müssen. Diese Personalverordnung ist gültig in Verbindung mit dem Kinderbildungsgesetz in der Fassung vom 03.12.2019.
Diese Regelungen gemäß der Personalverordnung betreffen folgende:
- § 4 Abs. 3 PersVOPersonen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben
- § 9 Abs. 1 PersVO
Ausnahmeregelung für den Einsatz als weitere Fachkraft - § 11 Abs. 1 PersVO
Personen, die innerhalb der Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben und somit über keine staatliche Anerkennung verfügen. - § 11 Abs. 2 PersVO
Personen mit abgeschlossener Ausbildung bzw. abgeschlossenem Studium in den Fächern: Logopädie, Motopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, Theaterpädagogik, Kulturpädagogik, Musikpädagogik, Religionspädagogik, Sportpädagogik, Kunstpädagogik, Medienpädagogik, Psychologie oder Bildungswissenschaft - § 9 Abs. 2 PersVO
Ausnahmeregelung für den Einsatz als Ergänzungskraft - § 14 PersVO
Profilrelevante Kraft auf Ergänzungskraftstunden
Mit Absolvierung der Qualifizierungsmaßnahme können die Teilnehmenden bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen als sozialpädagogische bzw. weitere Fachkraft oder Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung eingesetzt werden. Vertiefendes Wissen darüber hinaus muss in der Praxis in der Kindertageseinrichtung erworben werden.
Das Angebot kann zusätzlich von folgenden Personengruppen gebucht werden:
- § 11 Abs. 3
Ergänzungskräfte nach § 6 PersVO die am 15. März 2008 in einer Einrichtung tätig waren sowie Personen mit einer Ausnahmezulassung nach § 9 Absatz 2 PersVo und auf Fachkraftstunden in den Gruppenformen I und II eingesetzt werden sollen.
Hier findet sich die „Positiv-Liste“ zum Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen in NRW im Rahmen der Mindestbesetzung gem. Anlage zu §33 KiBiz (Stand: 06.12.2024): Positivliste_zur_Personalverordnung (PersVo)
Umfang & Inhalte:
Die Qualifizierungsmaßnahme des DiCV Münster e.V. umfasst 160 Zeitstunden, die im Rahmen von vier Themenbereichen auf bedeutende Handlungsfelder im Arbeitsfeld Kita vorbereiten. Aufgeteilt werden die Unterrichtsstunden auf insgesamt 27 Schulungstage (213 Unterrichtstunden). Davon 20 Präsenztage und 7 Tage, die mit Selbstlernmodulen, Hospitationseinheiten, Coaching-Gruppen sowie der Vorbereitung und Durchführung einer praktischen Projektarbeit gestaltet werden.
Die Module orientieren sich inhaltlich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, §§ 45 ff, dem Kinderbildungsgesetz sowie den Bildungsgrundsätzen NRW und sind am kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erziehenden an Fachschulen und Fachakademien angelehnt.
Die relevanten Themenbereiche und Handlungsfelder sind:
- Berufliches Selbstverständnis; Beziehungen gestalten und pädagogisch handeln
- Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag; sozialpädagogische Bildungsarbeit
professionell gestalten - Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften und Übergänge gestalten
sowie im Team agieren
Eine Übersicht über die einzelnen Module sowie die komplette Beschreibung der Qualifizierungsreihe finden Sie hier: Ausschreibung_PdK_2026 2027 final_neu.pdf
Die Qualifizierungsmaßnahme unterstützt dabei, theoretisches Wissen mit konkreten Situationen aus der Kita-Praxis zu verknüpfen sowie praktische Handlungsschritte und Methoden zu entwickeln. Dabei wird ein reflektierter Fachaustausch mit Kolleg*innen aus dem Arbeitsfeld Kindertageseinrichtung ermöglicht und angeleitet. Zum methodischen Einsatz kommen Theorieinputs, Lernsituationen, praktische Übungen, Wissenserarbeitung in Einzelarbeit, Klein- oder Gesamtgruppe und Selbstlernmodule. Der Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme mündet in der Präsentation eines durchgeführten und dokumentierten Praxisprojektes.
Organisatorische Hinweise:
Es gilt eine grundsätzliche Präsenzpflicht für alle Lernzeiten. Die Teilnehmenden dürfen entschuldigt an maximal 10 % (3 Tage) der Lernzeiten fehlen. Die Träger sind daher verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden für alle Schulungszeiten freizustellen. Fehlzeiten müssen qualifiziert nachgearbeitet werden (Studium der Schulungsunterlagen, Unterrichtsgespräche, Coaching-Gruppen und im Rahmen geeigneter Fortbildungsangebote durch den DiCV Münster). Kompensationsangebote in Veranstaltungsform werden dem Rechnungsempfänger mit 50% der ausgeschriebenen Kurskosten zusätzlich berechnet.
Module:
Dozentinnen:
- Katrin Betz, Rheinbach, Dipl. Pädagogin, Fachreferentin für frühe Kindheit, Multiplikatorin für alltagsintegrierte Sprachbildung NRW
- Sabine Hertwig, Essen, Heilpädagogin, Erzieherin, Familientherapeutin
- Dr. Anne Ruppert, Münster, Dipl.-Pädagogin, Coach, Autorin
- Elke Stelter, Düsseldorf, Diplom Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin, Kinderschutzfachkraft
- Christa Vetter, Münster, Referentin für Kindertagesbetreuung im Caritasverband für die Diözese Münster e. V.
Inhaltlich verantwortlich:
Andrea Kapusta, Referentin Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Prävention | Fortbildung- und Weiterbildung
kapusta@caritas-muenster.de | Caritasverband für die Diözese Münster e. V., Kardinal-von-Galen-Ring 45, 48149 Münster
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Dozent*in
Anne Ruppert
Katrin Betz
Sabine Hertwig
Elke Stelter
Christa Vetter
Veranstaltungnummer
V000001232
Preise
2.850,00 € (inkl. Verpflegung) für Mitglieder des DiCV im Bistum Münster.
3.100,00 € (inkl. Verpflegung) für Partner im Bistum Münster.
3.400,00 € (inkl. Verpflegung) für alle Anderen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bitte beachten Sie unsere Storno-Bedingungen.
Die Qualifizierungsreihe wird ohne Übernachtungen angeboten. Bei Bedarf empfehlen wir eine frühzeitige Buchung in den Tagungshäusern. Die Buchung erfolgt in eigener Organisation (Selbstzahlerleistung).
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Ihr*e Ansprechpartner*in für diese Veranstaltung: